| Der Besucher der über das vergebenen und verlinkte Grafiksymbol auf
einer Webseite verfolgt, kommt grundsätzlich zur Hauptseite des
angeblichen netten Award- Verleiher. Das unseriöse daran ist, das der
Besucher es nicht erkennt einen Klickzähler aktiviert zuhaben und somit
diese Webseite zum Geldverdienen unterstützt. Solche Stationen verfügen
nicht nur über eine Webseite sondern haben sich weitere angelegt, damit
sich es auch richtig lohnt. Da die Besucher nicht von alleine kommen und
auch die Webseite nicht kennen, haben diese Autoren nicht Webmaster die
Lücke ausgenutzt indem reichliche Award verteilt werden auf andere
Webseiten zur Hauptaufgabe gemacht. Auch wird es nicht unterlassen sich
in vielen Award Datenbanken anzumelden, damit die zusätzlichen Anfragen
ein zusätzliches tun, seine Grafiksymbole zu verteilen. Ob es Gold,
Silber oder Bronze ist, spielt in diesem Fall keine Rolle, denn nur das
eine zählt das Geldverdienen. Auch haben diese Autoren keine Top Domain
und begnügen sich mit Werbe– Space, die kostenlos angeboten werden. Der
Sinn wird auch hier missbraucht indem es nur dienen sollte für eine
Private und kleine Homepage. Sollte man über einen PopUp stolpern ist
das meist der Fall vom Webspace Anbieter die aber gegen eine Gebühr
abschaltbar ist. Banner und Button werden als Klickzähler auf einer
Webseite eingebunden, was nicht unerlaubtes ist. Diesen Besuch muss der
Betrachter immer selber entscheiden und ist somit auch rechtens. Nicht
aber wenn der Zwangklick als ganze Webseite bereitgestellt wird. Das ist
in so einem Fall Grundsätzlich verboten und führt zur Strafverfolgung, je
nach Einkommen und die täglichen Besucher so einer Webseiten URL. Leider
gibt es auch noch eine Nebenwirkung, denn der Täter hat auch ungewollt
Helfer die dann als Mittäter bezeichnet werden und dafür Haftbar gemacht
werden indem diese Verlinkung nicht geprüft wurde bevor der Code auf der
Webseite eingebunden wurde. Die Webseite die nun entdeckt wurde ist
stolz darauf 259 Awards vergeben zu haben und erfreut sich über ihren
gelungenen Erfolg. Rück– Links zu den Fremden Seiten bestehen jedoch
nicht wobei auch keine Vergabeliste angelegt worden ist. Steuerlich sind
solche Webseiten nicht erfasst und verfügen über keinen Impressum–
Inhalt. Hier kann nur der Rat gegeben werden, auf solche Auszeichnungen
zu verzichten, die den eigentlichen Sinn verfehlen. Es wird auch
angeraten, bestehende Verlinkungen durch oder über einen Award zu prüfen
und sich gegebenenfalls Rat einholen, die den Inhalt einer HTML Webseite
auslesen können. Meist handelt es sich um Javascripte im HEAD Anfang und
HEAD Ende in diesem Bereich einer Startwebseite. Bitte haben sie dafür
Verständnis, das Namen und die dazugehörigen URL´s hier nicht bekannt
gemacht werden. Der Zuständigkeitsbereich wird darüber in Kenntnis
gebracht werden. |