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(also auch Server, bisher von der Presse
vernachlässigt !) erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet
gehen könnte. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder
Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig,
damit ein PC GEZ-pflichtig wird. Wer schon GEZ-Gebühren berappt, der
muss für seinen Internet-PC nicht erneut bezahlen -- wer allerdings kein
Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss
besitzt, wird künftig wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für
Firmen, so hieß es bereits im Entwurf des Beschlusses, soll die Gebühr
grundstücksbezogen erhoben werden -- Unternehmen würde damit pro
Firmengebäude zahlungspflichtig, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für
eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen, die Mitarbeiter
im Unternehmen nutzen.
Da damit zu rechnen ist, dass ab Januar 2007 die ersten
GEZ-Kontrolleure unangemeldet in Firmen auftauchen, und heftige
Strafgebühren berechnen, wenn jemand nicht angemeldet ist, empfiehlt es
sich für Firmen, frühzeitig (also spätestens Mitte/Ende Dezember bzw.
Anfang Januar) die Firma anzumelden. Sehr hilfreich könnte natürlich
auch ein gleichzeitiges Schreiben an die GEZ sein, indem betont wird,
dass die Anmeldung und evtl. Zahlungen nur "unter Vorbehalt" erfolgen
und kein öffentlicher Publikumsverkehr besteht. Es könnte durchaus sein,
dass die Anmeldung und Zahlung, die "unter Vorbehalt" erfolgt, später
bei entsprechenden Gerichtsurteilen sehr nützlich sein kann (was wir
alle hoffen)...
Ob Ihr Server anzumelden ist, erfahren Sie i.d.R. bei Ihrem Provider,
vermutlich ist davon auszugehen, dass der Provider die Anmeldepflicht
auf seine Kunden mittels neuer AGBs "abwälzt". |